Landesbanken,
regionale öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, betreiben alle übliche Bankgeschäfte einschließlich der Vergabe von Hypothekar- und Kommunaldarlehen und der Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Landesbanken sind aus den früheren Provinzialhilfskassen, Provinzialbanken und Landeskreditkassen entstanden. Den einzelnen Bundesländern dienen sie als Hausbanken; eine wichtige Zielsetzung ist die Förderung der Wirtschaft des jeweiligen Landes. Durch Zusammenschluss mit den Girozentralen sind sie zugleich Zentralinstitute der Sparkassen. In Deutschland gibt es (2000) 12 Landesbanken sowie als Spitzeninstitut die DGZ-Dekabank. In den neuen Bundesländern wirken die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, die Landesbank Sachsen Girozentrale sowie die Norddeutsche Landesbank Girozentrale.
Universal-Lexikon. 2012.