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re|mit|tie|ren 〈V. tr. u. V. intr.; hat〉
1. 〈Buchw.〉 Remittenden zurücksenden, zurückgeben
2. 〈Med.〉 nachlassen, zurückgehen (Krankheitserscheinung)
3. 〈Wirtsch.〉 übersenden, überweisen
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re|mit|tie|ren <sw. V.; hat [lat. remittere = zurückschicken]:
1. (Verlagsw.) als Remittende zurückschicken, zurückgehen lassen.
2. (Med.) (von Krankheitserscheinungen, bes. von Fieber) vorübergehend nachlassen.
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re|mit|tie|ren <sw. V.; hat [lat. remittere = zurückschicken]: 1. (Buchw.) als Remittende zurückschicken, zurückgehen lassen. 2. (Med.) (von Krankheitserscheinungen, bes. von Fieber) vorübergehend nachlassen: Eine Krankheit ..., die ... meist spontan remittiert, ist die kollagene Kolitis (DÄ 47, 1985, 2). 3. (Wirtsch.) das Geld für eine empfangene Leistung übersenden.
Universal-Lexikon. 2012.