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be|zie|hungs|wei|se [bə'ts̮i:ʊŋsvai̮zə] <Konj.>:a) oder; [oder] vielmehr, besser gesagt:
er war mit ihm bekannt beziehungsweise befreundet.
b) und im andern Fall:
die Fünf- und Zweipfennigstücke waren aus Nickel beziehungsweise [aus] Kupfer.
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be|zie|hungs|wei|se 〈Konj.; Abk.: bzw.〉
1. oder, oder auch
2. oder vielmehr, besser gesagt
● habt ihr, \beziehungsweise haben Sie eigentlich gewusst, dass ...; ich werde zwei Theaterkarten bestellen, \beziehungsweise drei, wenn dein Freund auch mitkommen will
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be|zie|hungs|wei|se <Konj.>:
1. oder; oder vielmehr, genauer gesagt (Abk.: bzw.):
ich war mit ihm bekannt b. befreundet.
2. und im anderen Fall (Abk.: bzw.):
ihre Tochter und ihr Sohn sind sechs b. acht Jahre alt.
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be|zie|hungs|wei|se <Konj.> (Abk.: bzw.): 1. oder; oder vielmehr, genauer gesagt: Als vermutlicher Wohnort des Täters ist Berlin b. der Raum um Berlin anzunehmen (Bastian, Brut 114). 2. und im anderen Fall: ... erhielten die beiden Hauptangeklagten achtzehn b. neun Monate Gefängnis (Prodöhl, Tod 247).
Universal-Lexikon. 2012.