Ritterschaft
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Rịt|ter|stand 〈m. 1u; unz.〉 Stand, Rang der Ritter ● jmdn. in den \Ritterstand erheben
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Rịt|ter|stand, der:
(im MA.) Adelsstand, dessen Angehörige die Lehnsfähigkeit besitzen.
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Rịt|ter|stand, der: (im MA.) Adelsstand, dessen Angehörige die Lehnsfähigkeit besitzen.
Universal-Lexikon. 2012.