Akademik

nicht notierte Werte
nicht notierte Werte,
 
unnotierte Werte, Wertpapiere, deren Kurs nicht nach gesetzlich oder in ähnlicher Weise festgelegten Regeln festgestellt wird und für die deshalb eine Wertermittlung (z. B. bei der Erbschaftsbesteuerung) schwierig ist. Es sind Papiere, die an der Börse weder zum amtlichen Handel noch zum Freiverkehr und zum geregelten Markt zugelassen sind. Sie werden allenfalls zwischen den Banken im Telefonverkehr gehandelt (außerbörslicher Freiverkehr). Mitunter zählt man zu den nicht notierten Werten auch die in den Börsensegmenten geregelter Markt und Freiverkehr gehandelten Papiere (amtlich nicht notierte Werte), erkennt also als »Notierung« allein die amtliche Kursfeststellung an.

Universal-Lexikon. 2012.