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Oberpräsident
Oberpräsident,
 
in Preußen 1815-1945 der oberste Verwaltungsbeamte einer Provinz. Seine Befugnisse wurden 1933 erweitert, seit 1934 war er zugleich ständiger Vertreter der Reichsregierung in den Provinzen und entsprach den Reichsstatthaltern in den deutschen Ländern; meist war der zuständige Gauleiter zugleich Oberpräsident. Beratendes Organ für den Oberpräsidenten war seit 1933 der Provinzialrat (bis dahin Beschlussbehörde für bestimmte staatliche Aufgaben der Provinz).
 

Universal-Lexikon. 2012.