* * *
Ịn|si|der 〈[-saı-] m. 3〉 jmd., der einen Bereich od. bestimmte Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt, Eingeweihter; Ggs Outsider [engl., eigtl. „der auf der inneren Seite steht“]
* * *
In|si|der ['ɪnsa̮idɐ ], der; -s, - [engl. insider]:
1. jmd., der bestimmte Dinge, Verhältnisse als Eingeweihter genau kennt:
als I. hat er davon schon wesentlich früher gewusst als andere;
diese Information kann er nur von einem I. haben.
2. Mitglied einer [Wirtschafts]gemeinschaft.
* * *
I Insider
[englisch, ɪn'saɪdə(r); wörtlich »Eingeweihter«], Bezeichnung für Leute, die durch ihren Beruf (als Journalist, Rundfunkredakteur usw.) und/oder persönliche Beziehungen über die internen Vorgänge der Musik-Branche informiert sind, über nicht öffentliche Informationen, Hintergrundwissen und Detailkenntnis verfügen. Der Begriff hat auch eine leicht abschätzige Nebenbedeutung, weil die Insider meist die »Gerüchteköche« der Szene sind.
II
Insider
['ɪnsaɪdə, englisch] der, -s/-, jemand, der bestimmte Dinge, Verhältnisse (z. B. in einer Gruppe) als Eingeweihter genau kennt.
* * *
In|si|der ['ɪnsaɪdə], der; -s, - [engl. insider, zu: inside, ↑Inside]: 1. jmd., der bestimmte Dinge, Verhältnisse als Eingeweihter genau kennt: I. der Branche wussten also bereits, wie es um ihn stand (Ziegler, Liebe 267); Das Pö in Hamburg ... Treffpunkt für Musiker, I. und Anhänger guter Live-Musik (Oxmox 6, 1983, 142); Nach dem Urteil von -n müssen Sie vermutlich Ihre Einlagen endgültig abschreiben (Spiegel 29, 1974, 33). 2. Mitglied einer [Wirtschafts]gemeinschaft.
Universal-Lexikon. 2012.