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1na|ment|lich ['na:məntlɪç] <Adj.>:mit, nach Namen:
namentliche Angaben; jmdn. namentlich nennen.
2na|ment|lich ['na:məntlɪç] <Adverb>:
in besonderer Weise, ganz besonders:
namentlich die Arbeitnehmer sind von dieser Maßnahme betroffen.
Syn.: hauptsächlich, in der Hauptsache, in erster Linie, ↑ insbesondere, vor allem, vor allen Dingen.
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na|ment|lich
I 〈Adj.〉 mit Namen genannt, mit Namen versehen ● eine \namentliche Abstimmung; jmdn. \namentlich aufrufen
II 〈Adv.〉 besonders, vor allem, in erster Linie ● von dem neuen Steuergesetz sind \namentlich die unteren Einkommen betroffen
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1na|ment|lich <Adj.> [mhd. name(n)lich]:
mit Namen [geschehend, genannt], nach Namen geordnet.
2na|ment|lich <Adv.> [zu: ↑ 1namentlich]:
besonders, vor allem, hauptsächlich:
der Weg ist kaum passierbar, n. nach Regen.
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na|ment|lich [mhd. name(n)lich]: I. <Adj.> mit Namen [geschehend, genannt], nach Namen geordnet: -e Angaben; eine -e Liste (Namenliste); die Teilnehmer werden n. aufgerufen. II. <Adv.> besonders, vor allem, hauptsächlich: diese Route ist kaum passierbar, n. [dann], wenn es geregnet hat.
Universal-Lexikon. 2012.