Akademik

öffentliche Aufgabe
öffentliche Aufgabe,
 
Publizistik: Funktion der Medien, die diesen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Information und zur Sicherung des Meinungs- und Willensbildungsprozesses zukommt. Darunter fällt 1) die Informationsfunktion, d. h. die umfassende, objektive und ausgewogene Berichterstattung, 2) die Kommentarfunktion, d. h. die Bildung v. a. politischer Meinungen, und 3) die Artikulierfunktion, d. h. die Thematisierung von gesellschaftlich relevanten Problemen.

Universal-Lexikon. 2012.