öffentliche Aufträge,
die Aufträge von Bund, Ländern, Gemeinden u. a. öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die durch öffentliche Aufträge vorgenommenen staatlichen Käufe werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Teil des Staatsverbrauchs (Vorleistungskäufe des Staates; 1995: 419,3 Mrd. DM) und Bruttoinvestitionen (Käufe von Ausrüstungen und Bauten; 1996: 82,9 Mrd. DM), in der Finanzstatistik als laufender Sachaufwand (1996: 415,7 Mrd. DM) und Sachinvestitionen (Baumaßnahmen und Erwerb von Sachvermögen; 1996: 92,0 Mrd. DM) verbucht. Ö. A. werden nach besonderen Verfahren vergeben, um eine Beschaffung zu möglichst günstigen Bedingungen sicherzustellen und Wettbewerb und Effizienz zu fördern.
Universal-Lexikon. 2012.