Patiẹntentestament,
Patiẹntenverfügung, umgangssprachlich verwendete, juristisch unzutreffende Bezeichnung für eine schriftliche Erklärung, in der der Erklärende für den Fall einer schweren, unheilbaren Erkrankung (oder eines Unfalls mit vergleichbaren Folgen) seinen Ärzten, seiner Familie sowie allen betroffenen Personen versichert, dass er nicht mit künstlichen Mitteln am Leben erhalten werden möchte, und fordert, dass ihm statt einer technisch zwar möglichen, aber sinnlosen Lebensverlängerung ein schmerzloser, natürlicher Tod ermöglicht werden soll. Ob das Patiententestament die behandelnden Ärzte verpflichten kann, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, ist sehr umstritten. (Sterbehilfe)
Sterbehilfe u. P., bearb. v. W. Uhlenbruck u. a. (1983);
A. Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung u. P. nach dem neuen Betreuungsrecht (1994).
* * *
Pa|ti|ẹn|ten|tes|ta|ment, das: (juristisch nicht abgesicherte) schriftliche Erklärung, in der jmd. festlegt, dass er für den Fall einer schweren, unheilbaren Krankheit od. eines schweren Unfalls, die ihn betreffen könnten, nicht künstlich am Leben erhalten werden möchte.
Universal-Lexikon. 2012.