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ịn|ner|be|trieb|lich 〈Adj.〉
1. innerhalb eines Betriebes
2. für die Angehörigen eines Betriebes bestimmt, nur sie betreffend
● \innerbetriebliche Angelegenheit, Mitteilung
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ịn|ner|be|trieb|lich <Adj.>:
nur den Betrieb, die Angehörigen eines Betriebes betreffend; innerhalb eines Betriebes:
-e Angelegenheiten;
etw. i. diskutieren, regeln.
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ịn|ner|be|trieb|lich <Adj.>: nur den Betrieb, die Angehörigen eines Betriebes betreffend; innerhalb eines Betriebes: -e Fragen, Angelegenheiten, Mitteilungen, Konflikte; Besonderes Gewicht wurde auch der -en Kommunikation geschenkt (NZZ 11. 4. 85, 30); etw. i. diskutieren, regeln; Bewerber, die bisher als Elektriker oder in ähnlichen Berufen gearbeitet haben, werden i. ausgebildet (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, XIV).
Universal-Lexikon. 2012.