Personal|akten,
Sammlung über die dienstliche und gewisse persönliche Verhältnisse von Arbeitnehmern und Beamten. Personalakten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Gesetzlich geregelt ist das Recht eines Beamten auf rechtlichem Gehör in Bezug auf Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für ihn nachteilig sein könnten, bevor diese in den Personalakten vermerkt werden. (Akteneinsicht)
Universal-Lexikon. 2012.