hinnehmbar; tragbar; akzeptierbar; akzeptabel; erträglich; tolerabel; vertretbar; tolerierbar; annehmbar
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zu|mut|bar ['ts̮u:mu:tba:ɐ̯] <Adj.>:so beschaffen, dass es jmdm. zugemutet werden kann:
zumutbare Steuern; der Betrag stellt eine zumutbare Belastung dar; diese Arbeit ist für niemanden zumutbar.
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zu|mut|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es jmdm. zumuten kann ● die Arbeitsbelastung ist nicht mehr \zumutbar
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zu|mut|bar <Adj.>:
so beschaffen, dass es jmdm. zugemutet werden kann:
eine -e Belastung;
das ist für sie nicht z.
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zu|mut|bar <Adj.>: jmdm. zuzumuten: eine -e Belastung; das ist für sie nicht z.; Nach Auffassung des Gerichts ist es für einen Beschäftigten nicht z., eine Arbeitsleistung zu erbringen, ohne Lohn dafür zu erhalten (FAZ 2. 6. 99, 13); das ist sicherlich kein Vergnügen und eigentlich auch niemandem z. (MM 27. 12. 73, 21).
Universal-Lexikon. 2012.