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ver|ẹrb|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es vererbt werden kann, vererblich
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ver|ẹrb|bar <Adj.>:
1. vererblich:
-es Eigentum, Vermögen.
eine -e Krankheit.
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ver|ẹrb|bar <Adj.>: 1. vererblich: -es Eigentum, Vermögen. 2. (Biol., Med.) durch Vererbung auf die Nachkommen übertragbar, ↑erblich (b): eine -e Krankheit; Tragen wir ein -es Stammesgedächtnis in uns ...? (Rheinpfalz 7. 7. 84, 23); ein Nachkomme des bekannten ... Malers ... dient zurzeit beim Stab einer US-Panzerdivision, wo man ihn, in der Annahme, Talent sei v., als Kartenzeichner verwendet (Heym, Schwarzenberg 12).
Universal-Lexikon. 2012.