Prämi|enrückgewähr,
Beitragsrückgewähr, Beitragsrückerstattung, Prämi|enrückerstattung, Sammelbegriff für Rückzahlungen von Prämien in der Privatversicherung. Die Rückzahlung kann an die Entstehung eines Überschusses beim Versicherer gekoppelt sein (erfolgsabhängige Prämienrückgewähr) oder, unabhängig davon, bei Nichteintreten eines Versicherungsfalles in der Vertragsdauer gewährt werden (erfolgsunabhängige Prämienrückgewähr).
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Prä|mi|en|rück|ge|währ, die: Gewähr für Beitragsrückzahlung.
Universal-Lexikon. 2012.