Preisgleitklausel,
besonders im Anlagengeschäft und bei langfristigen Lieferverträgen übliche Absicherung der Preiskalkulation im Hinblick auf Kostenveränderungen, bei der der zum Zahlungszeitpunkt gültige Preis ganz oder teilweise an einen entsprechenden Index (z. B. für Materialpreise oder Lohnkosten) gebunden wird. (Wertsicherungsklausel)
Universal-Lexikon. 2012.