Akademik

Vor-Ort-Termin
Termin; Stelldichein; festgesetzter Zeitpunkt; Verabredung

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Vor-Ọrt-Ter|min, der:
unmittelbar für den Ort des Geschehens bzw. als Treffen bei den Betroffenen vereinbarter Termin:
bei einem V. wollte sich das Gericht ein Bild von der dortigen Situation machen.

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Vor-Ọrt-Ter|min, der: unmittelbar für den Ort des Geschehens bzw. als Treffen bei den Betroffenen vereinbarter Termin: Die »Eintreibung« der Schulden verspricht ESC durch einen Dreistufenplan. Zuerst werde schriftlich gemahnt. Dann folge bei einem V. eine Klarstellung durch die Eintreibungsabteilung »E« (Spiegel 50, 1998, 97).

Universal-Lexikon. 2012.