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Reichsgraf
Reichsgraf,
 
im Heiligen Römischen Reich reichsunmittelbarer Graf, als solcher Angehöriger des hohen Adels. Die Reichsgrafen waren bis ins 15. Jahrhundert bei den Beratungen des Reichstags im Reichsfürstenrat vertreten, konnten dort aber nur wenig Einfluss ausüben. Durch Zusammenschluss in (seit 1512) zwei, später (seit 1641 beziehungsweise 1653) vier Grafenbänken suchten sie an politischem Gewicht zu gewinnen. Die Reichsgrafen führten den Titel »Graf«.

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Reichs|graf, der (hist.): reichsunmittelbarer Graf.

Universal-Lexikon. 2012.