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Reinheitsgebote
Reinheitsgebote,
 
deutsche Rechtsvorschriften hinsichtlich der Zusammensetzung von bestimmten Lebensmitteln (z. B. Bier, Käse) oder Lebensmittelgruppen (z. B. Fleisch-, Milcherzeugnisse). Früher unterlagen Erzeugnisse, die nicht der in Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zusammensetzung entsprachen, auch bei ausreichender Kenntlichmachung einem absoluten Verkehrsverbot. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verbietet jedoch absolute Verkehrsverbote. Es bestehen weiterhin Vorschriften über die Zusammensetzung von bestimmten Lebensmitteln (z. B. Bier, Käse), die dem Bezeichnungsschutz dienen. Das Reinheitsgebot für Bier (1516 in Bayern erlassen), das für die Herstellung von Bier die ausschließliche Verwendung von Malz, Hopfen, Wasser und Hefe vorschreibt, gilt weiterhin in Deutschland für im Inland hergestelltes Bier, das mit einem Hinweis auf das Reinheitsgebot in den Verkehr gebracht wird (Bier-VO vom 2. 7. 1990 in Verbindung mit dem vorläufigen Biergesetz).

Universal-Lexikon. 2012.