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ver|übeln [fɛɐ̯'|y:bl̩n] <tr.; hat:etwas, was ein anderer tut, mit Verärgerung aufnehmen; übel nehmen:
er hat ihr die Kritik sehr verübelt; sie hat es ihr sehr verübelt, dass sie sie kritisiert hat.
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ver|übeln 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \verübeln übelnehmen
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ver|übeln <sw. V.; hat:
etw., was ein anderer tut, mit Verärgerung aufnehmen, empfindlich darauf reagieren; übel nehmen:
man hat ihr ihr Verhalten sehr verübelt.
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ver|übeln <sw. V.; hat: etw., was ein anderer tut, mit Verärgerung aufnehmen, empfindlich darauf reagieren; übel nehmen: Verübelt wurde ihm insbesondere sein Auftreten auf der internationalen Sozialistenkonferenz (Niekisch, Leben 49); man hat ihr sehr verübelt, dass sie so eigensüchtig gehandelt hat; Nun sollte man es Golo Mann nicht v., dass er es ... vorzieht zu schweigen (Reich-Ranicki, Th. Mann 223).
Universal-Lexikon. 2012.