Rechtsunfähigkeit
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Ge|schạ̈fts|un|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Unfähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen; Ggs Geschäftsfähigkeit
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Ge|schạ̈fts|un|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.):
das Geschäftsunfähigsein.
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Geschäftsunfähigkeit,
Geschäftsfähigkeit.
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Ge|schạ̈fts|un|fä|hig|keit, die (Rechtsspr.): das Geschäftsunfähigsein.
Universal-Lexikon. 2012.