Akademik

überspringen
fortlassen; weglassen; auslassen

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1über|sprin|gen ['y:bɐʃprɪŋən], sprang über, übergesprungen <itr.; ist:
1. sich schnell, wie mit einem Sprung an eine andere Stelle bewegen:
die Funken sprangen von dem einen zum anderen Pol, von der brennenden Scheune auf das Haus über.
Syn.: übergreifen.
2. schnell, unvermittelt zu etwas anderem übergehen:
der Redner sprang auf ein anderes Thema über.
Syn.: wechseln.
  2über|sprin|gen [y:bɐ'ʃprɪŋən], übersprang, übersprungen <tr.; hat:
1. mit einem Sprung überwinden:
einen Graben, einen Zaun, ein Hindernis überspringen; sie hat im Hochsprung 1,80 m übersprungen.
2. (einen Teil von etwas) auslassen:
ein Kapitel, einige Seiten, den Sportteil überspringen; eine Klasse überspringen (wegen außergewöhnlicher schulischer Leistungen in die übernächste Klasse versetzt werden).
Syn.: aussparen, 2übergehen.

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über||sprin|gen 〈V. intr. 248; istvom einen aufs andere springen ● ein Funke springt über; auf etwas \überspringen 〈fig.〉 ohne Übergang zu etwas anderem übergehen; auf ein anderes Thema \überspringen
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über|sprịn|gen 〈V. tr. 248; hat〉 etwas \überspringen
1. über etwas hinwegspringen
2. weglassen, überschlagen, übergehen
● ein Hindernis \überspringen; eine Klasse (in der Schule) \überspringen in die übernächste K. versetzt werden; ein paar Seiten (im Buch) \überspringen; eine Textstelle (beim Lesen) \überspringen

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1über|sprin|gen <st. V.; ist:
1. sich schnell, wie mit einem Sprung an eine andere Stelle bewegen:
der [elektrische] Funke ist übergesprungen;
Ü ihre Fröhlichkeit sprang auf alle über.
2. schnell, unvermittelt zu etw. anderem übergehen:
der Redner sprang auf ein anderes Thema über.
2über|sprịn|gen <st. V.; hat [mhd. überspringen, ahd. ubarspringan]:
1. mit einem Sprung überwinden:
einen Graben, ein Hindernis ü.;
sie hat im Hochsprung 1,90 m übersprungen;
Ü das überspringt die Grenze des Erträglichen.
2. (einen Teil von etw.) auslassen:
ein Kapitel, einige Seiten, den Sportteil ü.;
solche Erbanlagen überspringen manchmal einige Generationen;
eine Klasse ü. (in die übernächste Klasse versetzt werden).

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über|sprin|gen <st. V.; ist: 1. sich schnell, wie mit einem Sprung an eine andere Stelle bewegen: der [elektrische] Funke ist übergesprungen; Ü ihre Fröhlichkeit sprang auf alle über; da die Tollwut jederzeit aus Nachbarkreisen wieder nach Mainz-Bingen ü. kann (Allgemeine Zeitung 4. 6. 85, 15). 2. schnell, unvermittelt zu etw. anderem übergehen: der Redner sprang auf ein anderes Thema über; ... ehe es (= das Gespräch) auf das Thema des Monats ... übersprang (Bieler, Mädchenkrieg 275).
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über|sprịn|gen [mhd. überspringen, ahd. ubarspringan] <st. V.; hat: 1. mit einem Sprung überwinden: einen Graben, einen Zaun, ein Hindernis ü.; sie hat im Hochsprung 1,80 m übersprungen; Ü Was sich die beiden großen Rathausparteien SPD und CSU ... leisten, überspringt nun doch die Grenze des Erträglichen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 46). 2. (einen Teil von etw.) auslassen: ein Kapitel, einige Seiten, den Sportteil ü.; die Germanen hätten, indem sie »gleich« zum Feudalismus gelangten, »die Sklaverei übersprungen« (Bahro, Alternative 73); Wahrscheinlich überspringen solche Erbanlagen manchmal ein paar Generationen (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, V); eine Klasse ü. (wegen außergewöhnlicher schulischer Leistungen in die übernächste Klasse versetzt werden).

Universal-Lexikon. 2012.