See-Berufsgenossenschaft,
Träger der gesetzlichen See-Unfallversicherung (See-Sozialversicherung). In Deutschland auch zuständig für die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften zur Verkehrs- und Betriebssicherheit der Wasserfahrzeuge sowie zum Umweltschutz, sofern nicht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder eine andere Stelle zuständig ist (Seeaufgabengesetz in der Fassung vom 27. 9. 1994).
Universal-Lexikon. 2012.