Sonder|rechte,
Vorrechte von Vereins-Mitgliedern auf satzungsrechtlicher Grundlage, die nicht ohne deren Zustimmung beeinträchtigt werden dürfen (§ 35 BGB), z. B. erhöhtes Stimmrecht, Recht zur Bestellung eines Vereinsorgans. Sonderrechte kennt auch das Aktienrecht.
Universal-Lexikon. 2012.