Staatenverbindung,
Bezeichnung für rechtlich geordnete, auf Dauer angelegte Vereinigungen und Zusammenschlüsse von Staaten, bei denen die Eigenständigkeit der Mitglieder als Staaten erhalten bleibt.
Auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung beruhende Staatenverbindungen sind die universalen, regionalen oder auf einen besonderen Zweck gerichteten internationalen Organisationen (z. B. UNO, NATO, Weltpostverein), die einen engeren Zusammenschluss bildenden Staatenbünde (z. B. Deutscher Bund) und die eine in der Regel koloniale Abhängigkeit ausdrückenden Protektorate. Staatsrechtlich durch eine Verfassungsregelung entstehende Staatenverbindungen werden z. B. von Bundesstaaten gebildet. Die neuere Entwicklung der Staatenwelt hat die am souveränen Nationalstaat orientierten Einteilungen der Staatenverbindungen in vielem überholt; besonders die EU stellt eine neuartige Form der Staatenverbindung dar.
* * *
Staa|ten|ver|bin|dung, die (Völkerr.): staats- od. völkerrechtliche Vereinigung o. Ä. zwischen Staaten: die Vereinten Nationen sind eine S.
Universal-Lexikon. 2012.