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Staatskirchenrecht
Staatskirchenrecht,
 
ein spezielles Rechtsgebiet, dessen Einzelnormen als Teil der staatlichen Rechtsordnung die besonderen Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgesellschaften auf der Basis des öffentlichen Rechts regeln (in der katholischen Kirche in Konkordaten, in den evangelischen Kirchen in Kirchenverträgen). Innere Angelegenheiten der Religionsgesellschaften werden von diesen staatlichen Normen nicht berührt.

Universal-Lexikon. 2012.