Steuervergünstigungen,
steuerliche Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Haushalte und Unternehmen beziehungsweise für bestimmte besteuerbare Sachverhalte die Steuerschuld verringern und auf diese Weise für die öffentliche Hand zu Mindereinnahmen führen. Steuervergünstigungen werden daher auch als Steuerausgaben (Tax-Expenditures) und indirekte oder versteckte Subventionen und Transferzahlungen bezeichnet. In steuertechnischer Hinsicht können Steuervergünstigungen in Steuerfreiheiten, Freibeträgen, Sonderabschreibungen und anderen Verkürzungen der potenziellen Steuerbemessungsgrundlage sowie in tariflichen Steuervergünstigungen (Steuerermäßigungen) bestehen. Ob eine konkrete Regelung eine Steuervergünstigung darstellt, hängt davon ab, was als Norm genommen wird. Sieht man z. B. bei der Einkommensteuer entsprechend der finanzwissenschaftlichen Messung der Steuererosion jede Abweichung vom ökonomischen Einkommensbegriff und der steuersystematisch und durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gebotenen Definition der Bemessungsgrundlage als Steuervergünstigung an, so ergibt sich ein wesentlich größerer Umfang an Steuervergünstigungen als in den Subventionsberichten der Bundesregierung.
Universal-Lexikon. 2012.