Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Wenn beispielsweise ein Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten wird, dann findet es ohne Beteiligung oder Information der Allgemeinheit statt. So heißt es etwa in Karl Dietrich Brachers und Ernst Fraenkels Sachbuch »Staat und Politik«: »Die großen Organisationen streben mit dem Staat und untereinander politische Kompromisse, möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit, an«.
Universal-Lexikon. 2012.