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ab|ra|ten ['apra:tn̩], rät ab, riet ab, abgeraten <itr.; hat:empfehlen, etwas nicht zu tun /Ggs. zuraten/: ich habe ihr [von der Reise] dringend abgeraten.
Syn.: ↑ ausreden, warnen vor.
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ạb|ra|ten <st. V.; hat:
raten, etw. nicht zu tun:
[jmdm.] von der Lektüre eines Buches a.;
sie riet ihm [davon] ab, allein dorthin zu gehen;
das rate ich dir ab.
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ạb|ra|ten <st. V.; hat: raten, etw. nicht zu tun: [jmdm.] von der Lektüre eines Buches a.; sie riet ihm [davon] ab, allein dorthin zu gehen; das rate ich dir ab.
Universal-Lexikon. 2012.