Vollwinkel,
gesetzliche Einheit des ebenen Winkels ohne festgelegtes Einheitenzeichen; entspricht dem Winkel eines vollen Kreises (d. h. die Länge des zugehörigen Kreisbogens ist gleich dem Kreisumfang): 1 Vollwinkel = 2π rad = 360º = 400 gon.
Universal-Lexikon. 2012.