Vorzugs|akti|en,
Vorrechts|akti|en, Prioritäts|akti|en, Vorzüge, Aktien, die gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten hinsichtlich der Gewinnverteilung (Dividendenvorzugsaktien), der Verteilung des Gesellschaftsvermögens im Falle der Liquidation oder des Stimmrechts (Mehrstimmrechtsaktie; in Deutschland gemäß § 12 Aktien-Gesetz grundsätzlich unzulässig) ausgestattet sind. Der Gewinnvorzug kann als gegenüber den Stammaktien höhere Dividende, als garantierte Mindest- oder Zusatzdividende oder als Vorwegdividende ausgestaltet sowie mit einem Nachbezugsrecht gekoppelt sein: Eine ausgefallene oder gekürzte Dividende muss aus dem Gewinn späterer Jahre nachgezahlt werden (kumulative Vorzugsaktien). Diese Dividendenvorzüge sind in der Regel mit dem Nachteil verbunden, dass das Stimmrecht ausgeschlossen ist. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden (§ 139 Aktien-Gesetz).
Universal-Lexikon. 2012.