Zerlegungsgesetz,
Kurzbezeichnung für das »Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer« in der Fassung vom 25. 2. 1971. Das Zerlegungsgesetz regelt bei Wohnsitz- beziehungsweise Sitzverlegung eines Steuerpflichtigen, welchem Bundesland die von ihm bis zum Stichtag (10. 10.) gezahlte Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer zufließt.
Universal-Lexikon. 2012.