Akademik

Abschlusszwang
Kontrahierungszwang

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Abschlusszwang,
 
Kontrahierungszwang, die besonders den öffentlichen Monopolbetrieben (z. B. Versorgungsbetriebe) obliegende Pflicht zum Abschluss von Verträgen, durch die sie sich zu bestimmten Leistungen verpflichten. Zuwiderhandeln kann Schadenersatzforderungen begründen. (Anschluss- und Benutzungszwang)

Universal-Lexikon. 2012.