Kontrahierungszwang, die besonders den öffentlichen Monopolbetrieben (z. B. Versorgungsbetriebe) obliegende
Pflicht zum Abschluss von Verträgen, durch die sie sich zu bestimmten Leistungen verpflichten. Zuwiderhandeln kann Schadenersatzforderungen begründen. (
Anschluss- und Benutzungszwang)