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ver|hei|ra|ten [fɛɐ̯'hai̮ra:tn̩], verheiratete, verheiratet:a) <+ sich> eine Ehe eingehen, die Ehe mit jmdm. schließen:
ich werde mich [mit ihm] verheiraten; ein verheirateter Mann.
Syn.: ↑ heiraten, Hochzeit feiern, in den heiligen Stand der Ehe treten (geh.), in den Stand der Ehe treten (geh.), sich trauen lassen, sich ↑ vermählen (geh.).
b) <tr.; hat (jmdm.) zur Ehe geben:
die Prinzessin wurde mit einem Herzog verheiratet.
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ver|hei|ra|ten 〈V.; hat〉
II 〈V. refl.〉 sich \verheiraten heiraten, eine Ehe eingehen ● sich wieder, sich zum zweiten Mal \verheiraten; →a. verheiratet
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ver|hei|ra|ten <sw. V.; hat:
1. <v. + sich> eine eheliche Verbindung eingehen:
sich glücklich, zum zweiten Mal v.;
sie hat sich mit einem Amerikaner, in Amerika verheiratet;
<oft im 2. Part.:> eine verheiratete Frau;
jung, glücklich, in zweiter Ehe verheiratet sein;
verheiratet (Abk.: verh.; Zeichen: ∞);
Ü er ist mit seinem Verein verheiratet (ugs. scherzh.; geht ganz darin auf, verbringt dort seine ganze Freizeit);
ich bin mit der Firma doch nicht verheiratet (ugs. scherzh.; ich kann sie jederzeit verlassen, bin nicht an sie gebunden).
2. [mhd. verhīraten] jmdm. zur Ehe geben:
seine Tochter [mit einem/an einen Bankier] v.
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ver|hei|ra|ten <sw. V.; hat [2: mhd. verhīraten]: 1. <v. + sich> eine eheliche Verbindung eingehen: sich glücklich, zum zweiten Mal v.; sie hat sich mit einem Amerikaner, in Amerika verheiratet; oft im 2. Part.:> eine verheiratete Frau; jung, glücklich, unglücklich, schon lange, in zweiter Ehe verheiratet sein; mit der Seelenruhe eines Mannes, der sich ehrenvoll verheiratet weiß (Musil, Mann 947); verheiratet (Abk.: verh.; Zeichen: Ȋ); Ü er ist mit seinem Verein verheiratet (ugs. scherzh.; geht ganz darin auf, verbringt dort seine ganze Freizeit); ich bin mit der Firma doch nicht verheiratet (ugs. scherzh.; ich kann sie jederzeit verlassen, bin nicht an sie gebunden); Australien fühlt sich in diesem Punkt zwar wahlverwandt mit den USA, nicht aber verheiratet (SZ 25./26. 6. 77, 11). 2. (veraltend) jmdm. zur Ehe geben: seine Tochter [mit einem/an einen Bankier] v.; Die Mutter ... hatte die Schwester weggeholt und verheiratet (Kühn, Zeit 55).
Universal-Lexikon. 2012.