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Dock [dɔk], das; -s, -s:Anlage zum Ausbessern von Schiffen:
das Schiff liegt im Dock.
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Dọck 〈n.15 od. 11〉
1. Anlage zum Trockensetzen von Schiffen zu Reparatur- u. Wartungsarbeiten, entweder als Schwimmkörper (Schwimm\Dock) od. als Becken, das dann leergepumpt wird (Trocken\Dock)
2. aufgrund regulierender Schleusen in der Höhe des Wasserspiegels von Ebbe u. Flut unabhängige Hafenanlage; Sy Dockhafen
● ins \Dock gehen [engl.]
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Dọck, das; -s, -s, selten: -e [niederl. dok od. engl. dock; H. u.]:
1. Anlage in Werften u. Häfen zum Überholen, Warten von Schiffen:
das Schiff liegt im D., geht in[s] D.
2. Hafenbecken, dessen Wasserstand durch Schleusen konstant gehalten wird.
3. Gerüst zum Warten, Überholen von Flugzeugen.
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Dock
[englisch oder niederländisch] das, -s/-s, Großanlage in Werften und Häfen zur Trockenlegung von Schiffen für Reinigungs-, Erhaltungs- und Reparaturarbeiten. 1) Trockendock, ein durch Docktore verschließbares, betoniertes Becken. Die Docksohle liegt unter dem Wasserspiegel, das eindockende Schiff schwimmt ein, das geschlossene Dock wird leer gepumpt, das Schiff senkt sich auf die Kielpallen ab und liegt trocken. Trockendocks sind meist als Baudock entworfen. 2) Schwimmdock, ein vorwiegend für Unterwasserreparaturen und Anstricharbeiten verwendeter hohlwandiger Schwimmkörper; meist u-förmig ausgebildet. Die Boden- und Seitentanks werden beim Absenken des Docks geflutet, das Schiff schwimmt ein, das Dock wird leer gepumpt und hebt sich unter das Schiff; das eingedockte Schiff wird auf Kielpallen und verstellbaren Kimmpallen gelagert. Die Seitenkästen des Docks enthalten die Pumpenanlagen und oben auf den Plattformen Verholeinrichtungen, Krane sowie das Führerhaus. So genannte selbst dockende Docks bestehen aus kuppelbaren Sektionen, die einzeln durch das Restdock gehoben werden können. - Im militärischen Bereich kennt man mobile Dockschiffe, deren vorderer Teil als Schiff mit Antriebsanlage, Kommando- und Besatzungsräumen ausgebildet ist, während der hintere Teil ein Schwimmdock ist.
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Dọck, das; -s, -s, selten: -e [niederl. dok od. engl. dock; H. u.]: 1. Anlage in Werften u. Häfen zum Überholen, Warten von Schiffen: das Schiff liegt im D., geht in[s] D. 2. Hafenbecken, dessen Wasserstand durch Schleusen konstant gehalten wird. 3. Gerüst zum Warten, Überholen von Flugzeugen.
Universal-Lexikon. 2012.