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verzeihen
vergeben; begnadigen; amnestieren; exkulpieren (fachsprachlich); nachsehen; entschuldigen

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ver|zei|hen [fɛɐ̯'ts̮ai̮ən], verzieh, verziehen <tr.; hat:
(ein Unrecht, eine Kränkung o. Ä.) nicht zum Anlass für eine heftige Reaktion, eine Vergeltungsmaßnahme nehmen, sondern mit Nachsicht und Großzügigkeit reagieren:
diese Äußerung wird sie mir nie verzeihen; er verzieh ihr alles, was sie ihm je angetan hatte; verzeihen (entschuldigen) Sie bitte die Störung; <auch itr.> verzeihen Sie bitte!; verzeihen Sie bitte, können Sie mir sagen, wie viel Uhr es ist?
Syn.: durchgehen lassen, entschuldigen, nachsehen, vergeben.

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ver|zei|hen 〈V. tr. 286; hat
1. etwas \verzeihen vergeben, entschuldigen
2. jmdm. etwas \verzeihen jmdm. etwas vergeben, nicht länger nachtragen
● \verzeihen Sie! ich bitte um Entschuldigung; \verzeihen Sie, können Sie mir sagen ... (Höflichkeitsformel); das wird er dir nie \verzeihen!; ich habe ihm (längst) verziehen; \verzeihen Sie bitte die Störung; so etwas kann ich nicht \verzeihen; ich kann es mir nicht \verzeihen, dass ich das getan habe [→ zeihen]

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ver|zei|hen <st. V.; hat [mhd. verzīhen = versagen, abschlagen, sich lossagen, ahd. farzīhan = versagen, verweigern]:
erlittenes Unrecht o. Ä. den Urheber nicht entgelten lassen, nicht grollend, strafend usw. darauf reagieren; vergeben (1):
jmdm. eine Kränkung v.;
das habe ich dir schon längst verziehen!;
so etwas ist nicht zu v.;
(Höflichkeitsformeln:) verzeihen Sie bitte! (ich bitte um Entschuldigung);
verzeihen (entschuldigen) Sie bitte die Störung;
verzeihen Sie, können Sie mir sagen, wie spät es ist?

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ver|zei|hen <st. V.; hat [mhd. verzīhen = versagen, abschlagen, sich lossagen, ahd. farzīhan = versagen, verweigern]: erlittenes Unrecht o. Ä. den Urheber nicht entgelten lassen, nicht grollend, strafend usw. darauf reagieren; ↑vergeben (1): jmdm. eine Kränkung v.; Diese Nacht wird sie mir nie v. (wird sie mir immer vorhalten, über diese Nacht wird sie nie nachsichtig hinweggehen; Rinser, Mitte 59); das habe ich dir schon längst verziehen!; ich kann es mir nicht v., dass ...; so etwas ist nicht zu v.; Erst als die Schalker ... ihren Fehltritt zugaben, wurde ihnen verziehen (Kicker 82, 1981, 15); (Höflichkeitsformeln:) verzeihen Sie bitte! (ich bitte um Entschuldigung); verzeihen (entschuldigen) Sie bitte die Störung; verzeihen Sie, können Sie mir sagen, wie spät es ist?; der Herr Staatsanwalt werden gütigst v. (Spoerl, Maulkorb 59); Der etwaige Leser verzeihe mir diese Abschweifung ins rein Betrachtende (Th. Mann, Krull 57); ... in dem - man verzeihe das große Wort - Ethos der Gemeinschaft (Dönhoff, Ära 43).

Universal-Lexikon. 2012.