Akademik

gratulieren
beglückwünschen

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gra|tu|lie|ren [gratu'li:rən] <itr.; hat:
(jmdm.) zu einem besonderen Anlass seine Mitfreude ausdrücken:
ich gratuliere dir [zum Geburtstag, zu dem Erfolg]!; [ich] gratuliere!
Syn.: beglückwünschen, Glück wünschen.

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gra|tu|lie|ren 〈V. intr.; hat〉 jmdm. \gratulieren jmdn. beglückwünschen ● ich gratuliere!; jmdm. mündlich, schriftlich, telefonisch \gratulieren; darf man schon \gratulieren? (z. B. zur Geburt eines Kindes); du kannst dir \gratulieren, dass es so glimpflich für dich abging 〈umg.〉 du kannst froh sein; jmdm. zum bestandenen Examen, zum Geburtstag, zur Verlobung, zur Hochzeit \gratulieren [<lat. gratulari „Glück wünschen“]

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gra|tu|lie|ren <sw. V.; hat [lat. gratulari, zu: gratus = willkommen]:
seine Glückwünsche aussprechen, Glück wünschen, jmdn. beglückwünschen:
jmdm. [schriftlich, mündlich] g.;
jmdm. [herzlich] zum Geburtstag g.;
jmdm. zum bestandenen Examen g.;
darf man [schon] g.?;
ich gratuliere [Ihnen zu dieser Rede];
(ugs.:) gratuliere!;
zu solchen Töchtern kann man Ihnen [nur] g. (auf solche Töchter können Sie stolz sein);
zu diesem Schwiegersohn kannst du dir g. (ugs.; darüber kannst du froh sein).

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gra|tu|lie|ren <sw. V.; hat [lat. gratulari, zu: gratus = willkommen]: seine Glückwünsche aussprechen, Glück wünschen, jmdn. beglückwünschen: jmdm. [schriftlich, mündlich] g.; jmdm. [herzlich] zum Geburtstag g.; jmdm. zum bestandenen Examen, zur Verlobung, zur Hochzeit, zu einer Beförderung, zu seiner Wahl, zum Gewinn der Meisterschaft g.; darf man [schon] g.?; ich gratuliere [Ihnen zu dieser Rede]; (ugs.:) gratuliere!; zu solchen Töchtern kann man Ihnen [nur] g. (auf solche Töchter können Sie stolz sein); *sich <Dativ> g. können (ugs.; über etw. froh sein können): zu diesem Schwiegersohn kannst du dir g.

Universal-Lexikon. 2012.