exekutieren
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hin|rich|ten ['hɪnrɪçtn̩], richtete hin, hingerichtet <tr.; hat:aufgrund eines Todesurteils töten:
früher wurden Verräter öffentlich hingerichtet; in den USA ist wieder ein zum Tode Verurteilter hingerichtet worden.
Syn.: ↑ liquidieren.
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hịn||rich|ten 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \hinrichten die Todesstrafe an jmdm. vollstrecken
2. 〈selten〉 jmdm. etwas \hinrichten zurechtlegen, herrichten, bereitlegen, -stellen
● ich habe ihm das Frühstück, seine Sachen hingerichtet; einen Verbrecher \hinrichten; jmdn. durch den elektrischen Stuhl, durch den Strang \hinrichten [seit dem 16. Jh., urspr. „zugrunde richten, verderben“; → hin u. richten]
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hịn|rich|ten <sw. V.; hat [urspr. auch: zugrunde richten, verderben]:
a) an jmdm. das Todesurteil vollstrecken:
jmdn. durch den Strang, auf dem/durch den elektrischen Stuhl h.;
b) (von kriminellen Organisationen) in einem Racheakt töten, aus dem Weg räumen:
die Mafia hat wieder einen Reporter hingerichtet.
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hịn|rich|ten <sw. V.; hat [urspr. auch: zugrunde richten, verderben]: a) an jmdm. das Todesurteil vollstrecken: jmdn. durch den Strang, auf dem/durch den elektrischen Stuhl, in der Gaskammer h.; b) (von kriminellen Organisationen) in einem Racheakt töten, aus dem Weg räumen: Siegfried Buback schließlich wurde im RAF-Jargon „hingerichtet“, weil er „direkt verantwortlich“ gewesen sei für den Hungertod von ... Holger Meins (Spiegel 36, 1977, 32); die Mafia hat wieder einen Fahnder hingerichtet.
Universal-Lexikon. 2012.