Akademik

bezeugen
attestieren; bescheinigen

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be|zeu|gen [bə'ts̮ɔy̮gn̩] <tr.; hat:
als Zeuge erklären, durch eine entsprechende Aussage bestätigen:
ich kann den Hergang, Tatbestand bezeugen.

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be|zeu|gen 〈V. tr.; hat
1. etwas \bezeugen
1.1 Zeugnis für, über etwas ablegen
1.2 (durch Zeugen, durch Zeugnisse, urkundlich) beglaubigen
1.3 bestätigen, bescheinigen
1.4 aufgrund eigenen Augenscheins, eigenen Wissens erklären
2. 〈mitunter a. falsch für〉 bezeigen
● er konnte \bezeugen, dass der Angeklagte die Wahrheit gesprochen hatte; ich kann (ihm) seine Aufrichtigkeit \bezeugen; die Wahrheit \bezeugen; das Auftreten dieses Wortes ist für das 16. Jh. bezeugt

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be|zeu|gen <sw. V.; hat:
1. [mhd. beziugen] über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge, Zeugin erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen:
sie hat den Tatbestand unter Eid bezeugt;
ich kann [dir] b., dass …;
der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen);
seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit.
2. (seltener) bezeigen (1).

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be|zeu|gen <sw. V.; hat [1: mhd. beziugen]: 1. über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen: er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt; ich kann [dir] b., dass ...; Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu b.! (Konsalik, Promenadendeck 380); der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen); seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit; Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu b. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56). 2. (seltener) bezeigen (1).

Universal-Lexikon. 2012.