Akademik

einsperren
einkerkern; einschließen; hinter Schloss und Riegel bringen (umgangssprachlich); festnehmen; verhaften; die Handschellen klicken lassen (umgangssprachlich); in Haft nehmen; inhaftieren; einkassieren (umgangssprachlich); gefangen nehmen; einknasten (umgangssprachlich); einbuchten (umgangssprachlich); einlochen (umgangssprachlich)

* * *

ein|sper|ren ['ai̮nʃpɛrən], sperrte ein, eingesperrt <tr.; hat:
a) in einen Raum bringen und dort einschließen:
den Hund in die/der Wohnung einsperren.
b) (ugs.) ins Gefängnis bringen, gefangen setzen:
einen Verbrecher einsperren.
Syn.: festsetzen, gefangen nehmen, hinter Schloss und Riegel bringen (ugs.), in Arrest nehmen, in Gewahrsam nehmen, in Haft nehmen, ins Gefängnis stecken (ugs.), ins Loch stecken (ugs.), verhaften.

* * *

ein||sper|ren 〈V. tr.; hat
1. ein-, wegschließen
2. ins Gefängnis setzen, inhaftieren

* * *

ein|sper|ren <sw. V.; hat:
1. (in einen Raum) einschließen:
den Hund in der Wohnung, in die Wohnung e.
2. (ugs.) ins Gefängnis bringen; gefangen setzen.

* * *

ein|sper|ren <sw. V.; hat: 1. (in einen Raum) einschließen: den Hund in der Wohnung, in die Wohnung e.; Er lässt sich von seiner Frau jeden Abend e., um nicht zu trinken (Bieler, Mädchenkrieg 389). 2. (ugs.) ins Gefängnis bringen; gefangen setzen: man hatte ihn wegen Veruntreuung [zwei Jahre, für zwei Jahre] eingesperrt; seien Sie vernünftig. Er bringt Sie zur Meldung, dann sperrt man Sie ein (Sobota, Minus-Mann 68); damals wart ihr doch auch überzeugt, dass wegen eurer Gespräche niemand eingesperrt würde (Loest, Pistole 149).

Universal-Lexikon. 2012.