Hospitanz
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bei||woh|nen 〈V. intr.; hat〉 (bei einem Ereignis) zugegen sein, Zeuge sein ● einer Feier, einer Gerichtsverhandlung \beiwohnen; einer Theateraufführung als Zuschauer \beiwohnen
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bei|woh|nen <sw. V.; hat:
1. (geh.) bei etw. anwesend, zugegen sein; etw. miterleben:
einer Gerichtsverhandlung b.
2. (veraltend, geh. verhüll.) Geschlechtsverkehr mit einer Frau haben.
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beiwohnen,
im juristischen Sprachgebrauch übliche, sonst veraltete Bezeichnung für Geschlechtsverkehr haben.
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bei|woh|nen <sw. V.; hat: 1. (geh.) bei etw. anwesend, zugegen sein; etw. miterleben: einer Gerichtsverhandlung, einem Staatsakt, einer kirchlichen Feier b.; am Abend des gleichen Tages wohnte er einer Vorlesung meines Vaters in der Universität bei (K. Mann, Wendepunkt 202). 2. (veraltend, geh. verhüll.) Geschlechtsverkehr mit einer Frau haben: aber nicht Philipp sei sein Vater, sondern Zeus, der ... seiner Mutter beigewohnt habe (Riess, Cäsar 27).
Universal-Lexikon. 2012.