eingreifen; in Eingriff bringen; ineinander greifen
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ein||rü|cken 〈V.〉
1. hineinrücken, einsetzen
2. 〈Typ.〉
2.1 \einrücken! (als Hinweis im Manuskript) Zeilenanfang etwas zurücksetzen
2.2 eine Zeile \einrücken erst nach einem kleinen Abstand vom Rand beginnen lassen
4. eine Maschine \einrücken durch Kupplung, Wechselgetriebe od. Auflegen eines Riemens mit dem Antrieb verbinden
II 〈V. intr.; ist〉
1. zum Militär gehen, in den Heeresdienst eintreten
2. in ein Land, eine Stadt \einrücken (von Truppen) einmarschieren, einziehen, es, sie in Besitz nehmen
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ein|rü|cken <sw. V.>:
1. <ist>
a) (bes. Militär) sich (in Formation) an einen Ort begeben, einmarschieren:
die Truppen rücken in die Stellungen, in die Stadt, in das Land ein;
die Feuerwehr ist wieder eingerückt (nach dem Einsatz an den Standort zurückgekehrt);
b) (Militär) zum Militärdienst eingezogen werden, in den Heeresdienst eintreten:
morgen muss er [zum Militär, zur Armee] e.;
c) in eine Stellung aufrücken, ein [höheres] Amt einziehen:
in ein höheres Staatsamt, in eine Schlüsselstellung e.
den Schalthebel, die Kupplung e.
3. <hat> (eine Zeile) etwas weiter rechts vom ↑ 1Rand (3), mit einigen Leeranschlägen beginnen lassen:
einen Absatz, ein Zitat e.
4. <hat> (Zeitungsw.) (einen Text od. eine Anzeige) in der Zeitung veröffentlichen:
diese Nachricht muss noch eingerückt werden.
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ein|rü|cken <sw. V.>: 1. <ist> a) (bes. Milit.) sich (in Formation) an einen Ort begeben, einmarschieren: die Truppen rücken in die Stellungen, in die Stadt, in das Land ein; die Feuerwehr ist wieder eingerückt (nach dem Einsatz an den Standort zurückgekehrt); Ü So ... ist die gesamte Hausgemeinschaft bei Bieners zur silbernen Hochzeit eingerückt (Freie Presse 31. 12. 87, 6); b) (Milit.) zum Militärdienst eingezogen werden, in den Heeresdienst eintreten: Ich befand mich im Hause eines Freundes, der sich erst kürzlich entschlossen hatte, freiwillig als Fahnenjunker einzurücken (Mishima [Übers.], Maske 80); morgen muss er [zum Militär, zur Armee] e.; c) in eine Stellung aufrücken, ein [höheres] Amt einziehen: in ein höheres Staatsamt, in eine Schlüsselstellung e.; Bei den ersten Kommunalwahlen rückt er auf der Liste der Sozialdemokraten in den Stadtrat ein (Chotjewitz, Friede 152). 2. (Technik) (eine Maschine) einschalten, die Verbindung zum Motor herstellen; einkuppeln <hat>: den Schalthebel, die Kupplung e. 3. (eine Zeile) etwas weiter rechts vom Rand (3), mit einigen Leeranschlägen beginnen lassen <hat>: eine Überschrift, einen Absatz, ein Zitat e. 4. (Zeitungsw.) (einen Text od. eine Anzeige) in der Zeitung veröffentlichen <hat>: diese Nachricht muss noch eingerückt werden; Nowikow ließ seine Gedanken in die regierungsamtliche „Istwestija“ e. (Westd. Zeitung 11. 5. 84, 2).
Universal-Lexikon. 2012.