Akademik

immun
resistent; resistiv; widerstandsfähig; unempfänglich; unempfindlich

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im|mun [ɪ'mu:n] <Adj.>:
1.
a) widerstandsfähig gegen bestimmte Krankheitserreger:
gegen diese Krankheit immun sein.
Syn.: resistent (Med., Biol.).
b) vor etwas gefeit, gegen etwas unempfindlich sein:
gegen Kritik ist er immun; gegenüber Fremdenhass und Rassismus ist kein Volk immun.
2. (als Abgeordneter, Diplomat) gesetzlichen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung genießend:
die Abgeordnete ist immun.

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im|mun 〈Adj.〉
1. 〈a. fig.〉 unempfänglich (gegen Krankheitserreger)
2. Immunität genießend, unantastbar
● dagegen bin ich \immun 〈fig.〉 das berührt, beeindruckt mich nicht, das kann mich nicht beeinflussen [<lat. immunis „frei, unberührt, rein“ (eigtl. „frei von Leistungen“)]

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im|mun <Adj.> [lat. immunis = frei (von Leistungen, Abgaben); unberührt, rein, zu: munus = Leistung; Amt; munia = Leistungen, Pflichten]:
1. (bes. Med., Biol.) für bestimmte Krankheiten unempfänglich, gegen Ansteckung, Schädigung o. Ä. gefeit:
wer einmal Masern gehabt hat, ist zeitlebens dagegen i.;
Ü gegen solche Versuchungen ist er i.
2. (Rechtsspr.) vor Strafverfolgung geschützt (als Angehöriger des diplomatischen Korps od. als Parlamentarier):
der Abgeordnete ist i.

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immun
 
[lateinisch immunis »frei«, »rein«], unempfänglich (für bestimmte Krankheiten, Ansteckungen), geschützt (vor Strafverfolgung), Immunität.

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im|mun <Adj.> [lat. immunis = frei (von Leistungen, Abgaben); unberührt, rein, zu: munus = Leistung; Amt; munia = Leistungen, Pflichten]: 1. (bes. Med., Biol.) für bestimmte Krankheiten unempfänglich, gegen Ansteckung, Schädigung o. Ä. gefeit: wer einmal Masern gehabt hat, ist zeitlebens dagegen i.; Der Schädling wurde mit der Zeit aber immer -er gegen Schädlingsbekämpfungsmittel (NZZ 27. 8. 86, 5); Die Kanadische Goldrute ist gegen Umweltgifte i. (natur 2, 1991, 53); Ü gegen solche Versuchungen ist er i.; Inserate sind zwecklos, denn gegen Werbung sind die Leser i. (Woche 27. 3. 98, 30); Das Wehklagen darüber, dass Sozialisten den mannigfachen Verlockungen des Wohlstands gegenüber nicht immer i. sind (NZZ 25. 8. 83, 3). 2. (Rechtsspr.) vor Strafverfolgung geschützt (als Angehöriger des diplomatischen Korps od. als Parlamentarier): der Abgeordnete ist i.; Ü der Staat, dieser -e Betrüger, der selbst Billionen unterschlägt (Remarque, Obelisk 88).

Universal-Lexikon. 2012.