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1Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der; -s, -:Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat:
der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern bedrängt.
2Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:
gläubige, religiöse Person.
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Gläu|bi|ger 〈m. 3〉 jmd., der eine berechtigte Schuldforderung an jmdn. hat
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1Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]:
jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist:
von seinen -n bedrängt werden.
2Gläu|bi|ger, der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:
gläubiger, religiöser Mensch.
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Gläubiger,
jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem andern (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB); auch der Inhaber des im Vollstreckungstitel festgestellten Anspruchs in der Zwangsvollstreckung.
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Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]: jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist: von seinen -n bedrängt werden.
Universal-Lexikon. 2012.