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Grụnd|li|nie 〈[-njə] f. 19〉
1. unterste Linie (bes. eines Vielecks)
2. 〈Sp.〉 die hinterste Linie eines Spielfeldes
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Grụnd|li|nie, die:
1. (Math.) unterste Linie, Gerade einer zweidimensionalen geometrischen Figur:
die G. angeben;
von der G. ausgehen.
2. (Sport, bes. Tennis, Volleyball) die hintere Begrenzung des Spielfeldes markierende Linie:
den Ball an die G. spielen.
3. Grundzug.
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I Grundlinie,
eine gedachte Linie, an der die Schrift ausgerichtet ist. Dabei ragen die Unterlängen der Schrift unter die Grundlinie hinaus. Zeilenabstände werden immer von Grundlinie zu Grundlinie gemessen.
II
Grundlini|e,
Sport: die an der Schmalseite eines (z. B. Tennis-)Spielfeldes verlaufende Begrenzungslinie, bei Torspielen (z. B. Fußball) auch als Torlinie bezeichnet.
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Grụnd|li|nie, die: 1. (Math.) unterste Linie, Gerade einer zweidimensionalen geometrischen Figur: die G. angeben; von der G. ausgehen. 2. (Sport, bes. Tennis, Volleyball) die hintere Begrenzung des Spielfeldes markierende Linie: den Ball an die G. spielen. 3. Grundzug: Jetzt aber ist es Zeit, ... die alten -n der Politik zu überprüfen (Dönhoff, Ära 189).
Universal-Lexikon. 2012.