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un|ab|wẹnd|bar 〈a. [′——] Adj.〉 nicht abwendbar, so beschaffen, dass man es nicht abwenden kann, sicher kommend, mit Sicherheit eintretend ● \unabwendbares Schicksal; \unabwendbares Verhängnis
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un|ab|wẹnd|bar [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
sich nicht abwenden lassend; schicksalhaft über jmdn. hereinbrechend:
ein -es Schicksal;
ein -es Ereignis (Rechtsspr.; eine von der Haftung entbindende Unfallursache);
die Katastrophe war u.
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un|ab|wẹnd|bar [auch: '- - - -] <Adj.>: sich nicht abwenden lassend; schicksalhaft über jmdn. hereinbrechend: ein -es Schicksal; ein -es Ereignis (Rechtsspr.; eine von der Haftung entbindende Unfallursache); Einige nüchterne Realisten sind bereits überzeugt, dass die Katastrophe u. sei (Gruhl, Planet 14).
Universal-Lexikon. 2012.