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Ra|sier|ap|pa|rat [ra'zi:ɐ̯|apara:t], der; -[e]s, -e:1. aus einer Vorrichtung zur Aufnahme einer Rasierklinge und einem Stiel bestehendes Gerät zum Rasieren:
alle zwei Wochen wechselt er die Klinge an seinem Rasierapparat.
Syn.: ↑ Rasierer (ugs.).
2. kleines elektrisches Gerät zum Rasieren:
ein elektrischer Rasierapparat; eine Steckdose für den Rasierapparat.
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Ra|sier|ap|pa|rat 〈m. 1〉 Apparat zum Rasieren ● elektrischer \Rasierapparat
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Ra|sier|ap|pa|rat, der:
1. aus einer Vorrichtung zur Aufnahme einer Rasierklinge u. einem Stiel bestehendes Gerät zum Rasieren.
2. kleines elektrisches Gerät zum Rasieren.
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Rasier|apparat,
Trockenrasierer, elektrisches Gerät zum Abscheren von Körperbehaarung, v. a. der Barthaare. Bei den Apparaten mit offenem Schersystem wird eine bewegliche verzahnte Klinge an einem Kamm hin- und hergeführt. Die Zähne des Kammes und die der Klinge bilden das Schersystem. Rasierapparate mit geschlossenem Schersystem haben unter einem Scherblatt (Dicke zwischen 0,05 und 0,2 mm) schwingende (vibrierende) oder rotierende Messerköpfe. Das Scherblatt verhindert die direkte Berührung der Haut mit den Messern, ermöglicht aber durch Scherschlitze oder -löcher (Durchmesser zwischen 0,5 und 0,7 mm) eine von Scherblattdicke und -durchmesser abhängige Rasur.
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Ra|sier|ap|pa|rat, der: 1. aus einer Vorrichtung zur Aufnahme einer Rasierklinge u. einem Stiel bestehendes Gerät zum Rasieren. 2. kleines elektrisches Gerät zum Rasieren: ein elektrischer R.; eine Steckdose für den R.
Universal-Lexikon. 2012.