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Rụ̈ck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich ein Versicherer zur Teilung der von ihm übernommenen Risiken bei anderen Versicherern weiterversichert; Sy Gegenversicherung, Reassekuranz
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Rụ̈ck|ver|si|che|rung, die:
das Rückversichern.
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Rückversicherung,
Reassekurạnz, eine Versicherung, bei der ein Versicherer (der Erstversicherer oder Zedent) Teile seines übernommenen Risikos gegen eine Prämienzahlung (Rückversicherungsprämie) an einen anderen Versicherer (den Rückversicherer oder Zessionar) überträgt. Die Rückversicherung wird auch als die Versicherung der Versicherer bezeichnet. Derjenige, der die Rückversicherung anbietet, betreibt die aktive Rückversicherung, derjenige, der die Rückversicherung nachfragt, die passive Rückversicherung. Gibt der gegenüber dem Erstversicherungsnehmer (»Endverbraucher«) zeichnende Versicherer das gezeichnete Risiko vollständig an einen Versicherer weiter, spricht man von Fronting. Nimmt der Rückversicherer ganz oder teilweise seinerseits eine Rückversicherung, so handelt es sich um eine Folgerückversicherung (Retrozession). Auf diese Weise können selbst größte Wagnisse ohne Überlastung des Erstversicherers versichert werden. Ein Rückversicherungsvertrag begründet eine Haftung nur gegenüber dem Erstversicherer, nicht aber gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dadurch unterscheidet sich die Rückversicherung grundsätzlich von der Mitversicherung, bei der alle beteiligten (Mit-)Versicherer dem Versicherungsnehmer entsprechend ihrem Wagnisanteil direkt haften. Weit mehr als die Mitversicherung und der Versicherungspool ist die Rückversicherung die bedeutendste Form der gemeinsamen Risikotragung durch Versicherungsunternehmen. - Ihren Ursprung hat die Rückversicherung im 14. Jahrhundert (Genua 1370) und erlangte größeren wirtschaftlichen Einfluss v. a. seit Beginn des 19. Jahrhunderts.
C. Pfeiffer: Einf. in die R. (41994).
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Rụ̈ck|ver|si|che|rung, die: das Rückversichern.
Universal-Lexikon. 2012.