Tagelöhner
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Job|ber 〈[dʒɔ̣bə(r)] m. 3〉
1. Wertpapierhändler (an der Londoner Börse), der nur für eigene Rechnung kaufen od. verkaufen darf (Börsen\Jobber)
2. skrupelloser Geschäftemacher
3. 〈umg.〉 jmd., der jobbt
[→ Job]
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Job|ber ['d̮ʒɔbɐ], der; -s, - [engl. jobber]:
1.
a) (Börsenw.) Händler an der Londoner Börse, der nur in eigenem Namen Geschäfte abschließen darf;
b) (Börsenw. veraltend) Börsenspekulant.
2. (ugs. abwertend) skrupelloser Geschäftemacher.
3. (ugs.) jmd., der sich durch Jobben Geld verdient.
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Jobber
['dʒɔbə, englisch] der, -s/-, Wertpapierhändler für eigene Rechnung an der Londoner Börse, der ähnliche Funktionen ausübt wie die freien Makler an deutschen Börsen.
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Job|ber ['dʒɔbɐ], der; -s, - [engl. jobber]: 1. a) Händler an der Londoner Börse, der nur in eigenem Namen Geschäfte abschließen darf; b) Börsenspekulant. 2. (ugs. abwertend) skrupelloser Geschäftemacher. 3. (ugs.) jmd., der sich durch Jobben Geld verdient: Die jungen J. arbeiten für die Befriedigung ihrer höheren Lebensansprüche (MM 16. 11. 68, 45).
Universal-Lexikon. 2012.